Meisterqualität vom Spezialisten für Ausbau und Fassade zertifizierter Energiefachmann im Stuckateurhandwerk
STUCKATEURMEISTER &
ZERTIFIZIERTER ENERGIEFACHMANN
Spezialist für Ausbau und Fassade im Saarland und Umgebung seit 1960
Stuckerteurarbeitet, Fassaden, Innenausbau
zur Startseite E-Mail deutsch francais
• Über uns
Tradition
Qualifikation
• Leistungsprofil
Innenputz
Aussenputz
Malerarbeiten
Trockenbau
Wärmedämmung
Sanierung innen / außen
• Energiefachmann
• Sachverständiger
Bruchweg 10 a  •  66763 DILLINGEN/SAAR  •  Telefon: (0 68 31) 90 82 - 0  •  Fax: (0 68 31) 90 82 - 1 •  Handy: 01 70 / 9 37 93 79  •  E-Mail: info@r-kahl.de
Tradition ist uns Verpflichtung

Aktuelles

Handwerkerlöhne steuerlich absetzbar

Seit Januar 2009 können Hausbesitzer mit Hilfe von Handwerkerrechnungen Steuern sparen.

Steuerlich geltend machen können Privatleute die Lohnkosten, die durch Reparaturen oder Modernisierungen am eigenen Haus anfallen. Wichtig dabei: Die Regelung für handwerkliche Dienstleistungen gilt nur für die reinen Lohn- und Arbeitskosten, nicht für das verbaute Material. 20 Prozent von maximal 6000 Euro Lohnkosten dürfen pro Jahr von der Steuerschuld abgezogen werden. Das entspricht einer Ersparnis von 1200 Euro!

Voraussetzung ist, dass eine ordentliche Rechnung vorliegt, in der Lohn- und Materialkosten getrennt aufgeführt sind. Außerdem muss die Rechnung per Überweisung beglichen werden - nicht bar auf die Hand. Beides, sowohl Rechnung, als auch Überweisungsbeleg muss der Steuerpflichtige dem Finanzamt vorlegen können. Natürlich dürfen Verbraucher auch mehrere Rechnungen verschiedener Handwerker bis zum Höchstbetrag von 6000 Euro Lohnkosten sammeln und zusammen beim Finanzamt einreichen.
(Quelle Verband Privater Bauherren VPB)

Informationen zum Energieausweis (Energiepass)

Robert Kahl Stuckateur und Malerbetrieb ist berechtigt Energieausweise zu erstellen!

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist ein wichtiger Baustein der Energie- und Klimaschutzpolitik der Bundesregierung Deutschland.
Mit der EnEV 2007 wurden einige Neuerungen zur Umsetzung der Europäischen Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Richtlinie 2002/91/EG) eingeführt. Hierzu zählt insbesondere auch die Einführung von Energieausweisen im Gebäudebestand.

Laut der EnEV 2009 muß bei der Errichtung, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden ein Energiebedarfsausweis ausgestellt werden.

Besitzer von bis 1965 errichteten Gebäuden müssen potenziellen Käufern bzw. Mietern seit dem 1. Juli 2008 einen Energieausweis für ihr Gebäude vorlegen. Für später errichtete Gebäude gilt dies seit dem 1. Januar 2009. Die Pflicht zur Vorlage des Ausweises ist, so die Verordnung, spätestens unverzüglich nach entsprechender Aufforderung zu erfüllen.

Wer als Hauseigentümer sein Heim weder verkaufen, vermieten oder modernisieren möchte, benötigt keinen Energieausweis. Die Nachrüstverpflichtungen gem. §10 der EnEV 2009 sind aber einzuhalten.

(Quellen und mehr Informationen zum Energieausweis:
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung BBSR
Wikipedia)

Lt. Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung:

sind zur Ausstellung von Energieausweisen und Modernisierungsempfehlungen "nur
für bestehende Wohngebäude"! berechtigt:

Personen, die für ein zulassungspflichtiges Bau-, Ausbau- oder
anlagentechnisches Gewerbe oder für das Schornsteinfegerwesen die
Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle erfüllen und
selbständig auszuführen.